Was ist die WEG und warum ist sie wichtig für Kapitalanleger?

Wenn du eine Eigentumswohnung (ETW) kaufst, wirst du automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Außenfassade, Heizungsanlage) gehört allen Eigentümern anteilig. Als Mitglied der WEG hast du Rechte (Mitsprache bei Entscheidungen, Nutzung Gemeinschaftseigentum) und Pflichten (Zahlung von Hausgeld und Sonderumlagen). Das WEG-Gesetz wurde 2020 grundlegend reformiert und modernisiert (WEMoG).

Hausgeld, Rücklage und Sonderumlage: Was du zahlst

Hausgeld: Monatliche Vorauszahlung für laufende Kosten des Gemeinschaftseigentums. Enthält: Heizkosten (Gemeinschaftsheizung), Wasser, Versicherungen, Hausmeister, Verwaltungsgebühr. Teils umlagefähig auf Mieter, teils nicht. Instandhaltungsrücklage: Pflichtbestandteil des Hausgelds. Angespart für zukünftige Reparaturen (Dach, Aufzug, Fassade). Mindesthöhe nach WEMoG 2020 stärker geregelt. Sonderumlage: Einmalige Zahlung wenn die Rücklage nicht ausreicht (z.B. für plötzliche Dachreparatur). Kann 5.000–50.000 Euro pro Eigentümer betragen – unbedingt Rücklage vor Kauf prüfen! Eigentümerversammlung: Einmal jährlich. Abstimmung über Wirtschaftsplan, größere Maßnahmen, Verwalterbestellung. Du hast Stimmrecht proportional zu deinem Miteigentumsanteil. Für Cashflow-Planung: Cashflow-Rechner.

Worauf du beim ETW-Kauf als WEG-Mitglied achten solltest

Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen anfordern: Gibt es Streitigkeiten? Ungelöste Mängel? Teure Maßnahmen beschlossen? Höhe der Rücklage prüfen: Zu niedrige Rücklage = Sonderumlage-Risiko. Hausverwalter-Qualität beurteilen: Ein guter Verwalter ist für das Funktionieren der WEG entscheidend. Teilungserklärung lesen: Definiert was zu deinem Sondereigentum gehört und was Gemeinschaftseigentum ist. Für Kaufkostenplanung: Alle Kaufnebenkosten.

WEG-Beschlüsse und Stimmrechte: Was Kapitalanleger wissen müssen

In der Eigentümerversammlung wird nach Stimmrechten entschieden. Das WEMoG 2020 hat einiges geändert: Mehrheitsprinzip: Die meisten Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst (mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen). Qualifizierte Mehrheit (2/3): Für wesentliche Änderungen der Gemeinschaftsordnung. Einstimmigkeit: Nur noch sehr selten erforderlich (z.B. grundlegende Änderungen des Sondereigentums). Beschlussfähigkeit: Seit 2020 ist die Eigentümerversammlung immer beschlussfähig – auch wenn nur ein Eigentümer erscheint. Umlaufbeschluss: Beschlüsse ohne Versammlung möglich wenn alle Eigentümer zustimmen (auch neu seit 2020). Für Kapitalanleger: Verfolge die WEG-Beschlüsse genau. Beschlüsse über Sonderumlagen, Modernisierungen oder Verwaltergebühren beeinflussen direkt deinen Cashflow. Für Cashflow nach Hausgeld: Cashflow-Rechner.