Die Grundsteuerreform war eine der größten Steuerreformen der letzten Jahrzehnte. Seit Januar 2025 gilt das neue System. Was hat sich konkret geändert?

Was sich geändert hat

Das Bundesverfassungsgericht kippte 2018 die alten Einheitswerte (aus 1964 / Ost 1935) als verfassungswidrig. Lösung: Neubewertung aller Grundstücke nach aktuellem Bodenwert, Nettokaltmiete und weiteren Faktoren.

Das neue System berechnet die Grundsteuer aus:

  1. Grundsteuerwert (neu ermittelt nach Bodenrichtwert + Mietniveau)
  2. Steuermesszahl (bundesweit einheitlich: 0,31 ‰ bis 0,34 ‰)
  3. Hebesatz (von der Gemeinde festgelegt, variiert stark)

Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

Wer zahlt mehr, wer weniger?

Das hängt stark von Lage und Objekt ab. Tendenz:

  • Mehr: Gute Lagen in Großstädten (Bodenrichtwert hoch gestiegen)
  • Mehr: Neubauten (höhere Mietniveaus angesetzt)
  • Weniger: Ländliche Lagen (Bodenrichtwert oft gesunken)
  • Weniger: Altbauten in schwachen Lagen

Konkret: Viele Vermieter in München, Hamburg, Berlin berichten von Erhöhungen um 20–50 %. In strukturschwachen Regionen oft Senkungen.

Grundsteuer auf Mieter umlegen

Als Vermieter darfst du die Grundsteuer als Betriebskosten auf Mieter umlegen – das ist gesetzlich erlaubt (§2 BetrKV). Sie ist auf der Nebenkostenabrechnung unter "Grundsteuer" aufzuführen. Voraussetzung: Entsprechende Klausel im Mietvertrag.

Einspruch gegen Grundsteuerbescheid

Wenn du den Grundsteuerwert für zu hoch hältst:

  • Einspruch beim Finanzamt einlegen (Frist: 1 Monat nach Bescheid)
  • Grundlage: Eigenes Gutachten oder abweichender Bodenrichtwert
  • Bundesweit gibt es viele laufende Klageverfahren – abwarten kann sinnvoll sein

Bundesmodell vs. Ländermodelle

11 Bundesländer nutzen das Bundesmodell. 5 Länder haben eigene Modelle eingeführt:

  • Bayern: Flächenmodell (nur m², kein Bodenwert) → oft geringere Belastung
  • Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenmodell
  • Hamburg, Hessen, Niedersachsen: Eigene Abweichungen

Fazit für Vermieter

Die Reform verteilt die Grundsteuer neu – gewinner und verlierer gibt es je nach Lage. Prüfe deinen Bescheid, lege bei Zweifel Einspruch ein und vergiss nicht die Umlage auf Mieter. Für deinen Gesamtcashflow: Cashflow-Rechner. Steuerliche Abzüge: Werbungskosten für Vermieter.

Grundsteuerreform: Was jetzt zu tun ist

Die Grundsteuerreform 2025 ist vollständig umgesetzt. Alle Grundstücke wurden neu bewertet, und die Gemeinden haben ihre Hebesätze angepasst. Für viele Vermieter hat das zu teils deutlichen Veränderungen in der Grundsteuerbelastung geführt. Was jetzt konkret zu tun ist: Grundsteuerbescheid 2025 mit dem Vorjahr vergleichen. Bei mehr als 10 Prozent Erhöhung: Einspruchsfrist prüfen und gegebenenfalls beim Finanzamt anfechten. Grundsteuerbetrag auf Mieter umlegen (Betriebskostenabrechnung anpassen). Vorauszahlungen für 2026 anpassen. Wer in mehreren Bundesländern Objekte hat, muss wissen: Bayern und Hamburg haben eigene Landesgesetze (Abweichungsrecht) und berechnen anders als der Bundesstandard. Grundsteuer berechnen.