Als Vermieter in Deutschland gelten strenge gesetzliche Regeln. Wer sie kennt, vermeidet teure Fehler und schützt seine Rechte. Hier sind die 10 wichtigsten Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für den Vermieter-Alltag.

§ 535 BGB — Pflichten aus dem Mietvertrag

Der Grundparagraf der Vermietung: Der Vermieter muss die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Das bedeutet: Reparaturen sind Vermietersache, nicht Mietersache — solange sie keine normalen Verschleißerscheinungen sind.

§ 536 BGB — Mietminderung bei Mängeln

Wenn die Wohnung mangelhaft ist (Heizung kaputt, Schimmel, Wasserschaden), darf der Mieter die Miete mindern. Die Minderungshöhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Als Vermieter: Mängel schnell beheben, um Mietminderungsansprüche zu minimieren.

§ 543 BGB — Außerordentliche Kündigung

Bei schweren Vertragsverletzungen (z.B. 2 Monatsmieten Rückstand) kann der Vermieter fristlos kündigen. Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund nennen. Eine vorherige Abmahnung ist meist erforderlich.

§ 549 BGB — Anwendungsbereich Wohnraummietrecht

Definiert, wann das besonders mieterschützende Wohnraummietrecht gilt (vs. Gewerbemietrecht). Relevant für Ferienwohnungen, WGs und Mischobjekte.

§ 551 BGB — Kaution

Maximale Kaution: 3 Nettokaltmieten. Anlage getrennt vom eigenen Vermögen. Rückgabe mit Zinsen nach Vertragsende. Fehler hier können teuer werden.

§ 558 BGB — Mieterhöhung bis zur Ortsüblichkeit

Vermieter können die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen — aber nicht mehr als 20 % in 3 Jahren (in Gebieten mit Mietpreisbremse: 15 %). Begründung mit Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen.

§ 560 BGB — Betriebskostenerhöhung

Wenn Betriebskosten steigen (z.B. Grundsteuer, Versicherung), darf der Vermieter die Vorauszahlung anpassen — aber nur nach Vorlage der Abrechnung.

§ 566 BGB — Kauf bricht nicht Miete

Bei Verkauf der Immobilie tritt der neue Eigentümer automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein. Mieter sind geschützt — sie brauchen dem Verkauf nicht zuzustimmen.

§ 573 BGB — Ordentliche Kündigung durch Vermieter

Vermieter können nur bei berechtigtem Interesse kündigen: Eigenbedarf, Hinderung wirtschaftlicher Verwertung, Vertragsverletzung des Mieters. Sozialklausel gilt — Härtegründe des Mieters müssen berücksichtigt werden.

§ 2 BetrKV — Umlegbare Betriebskosten

Diese Verordnung listet abschließend, welche Kosten als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen — Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Heizung, Aufzug, Hausmeister u.v.m. Kosten, die nicht in der Liste stehen, darf der Vermieter nicht umlegen.

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