Photovoltaik auf der Mietimmobilie: Lohnt es sich 2026?
Photovoltaik (PV) auf Mietimmobilien ist ein wachsendes Thema — die Kombination aus Einspeisevergütung, Mieterstrom und steuerlichen Vorteilen klingt verlockend. Aber die Realität ist komplex: Die richtige Struktur entscheidet ob du Geld verdienst oder Geld verlierst.
Die drei Modelle für Vermieter

- Einspeisemodell: Du installierst die PV-Anlage und speist den gesamten Strom ins Netz ein. Vergütung 2026: ca. 8–11 Cent/kWh (EEG). Einfachste Variante — keine Abrechnung mit Mietern. Für Dachanlagen bis 10 kWp auf Einfamilienhäusern inzwischen steuerbefreit (§ 3 Nr. 72 EStG).
- Mieterstrommodell: Du lieferst PV-Strom direkt an deine Mieter zu günstigerem Preis als der Grundversorger. Mieter sparen, du verdienst Margen. Aber: Komplexe Abrechnung, du wirst zum Energielieferanten, BNetzA-Registrierung nötig.
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Seit 2024 vereinfacht: Gemeinschaftliche Nutzung von PV-Strom im Mehrfamilienhaus ohne Energiehändler-Pflichten. Vielversprechend für Mehrfamilienhäuser.
Renditerechnung PV-Anlage auf Mehrfamilienhaus

Typische 20 kWp-Anlage auf Mehrfamilienhaus (6 Einheiten): Installationskosten: 18.000–25.000 Euro. Jahresertrag: ca. 18.000 kWh. Bei Einspeisung (10 Cent): 1.800 Euro/Jahr. ROI: 8–14 Jahre. Bei Mieterstrommodell (20 Cent Markt, 16 Cent an Mieter): 2.880 Euro/Jahr. ROI: 6–9 Jahre. KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien): Zinsgünstige Finanzierung bis 150 Mio. Euro. Für weitere Investitionsrechnung: Cashflow-Rechner.
PV auf Mietimmobilie: Die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest
Vermieter die PV installieren machen oft diese Fehler: Fehler 1 — Kein Netzanschlussvertrag vorab: Ohne Netzanschlussvertrag vom Netzbetreiber darfst du nicht einspeisen. Beantrage das bevor du baust — Vorlaufzeiten können 3–12 Monate betragen. Fehler 2 — Falsche Anlagengröße: Zu große Anlage wenn Eigenverbrauch gering ist, zu kleine wenn du Mieterstrommodell planst. Lass einen Energieberater die optimale Größe berechnen. Fehler 3 — Steuerliche Behandlung nicht geklärt: PV-Anlagen über 30 kWp auf Wohngebäuden erfordern zwingend steuerliche Klärung (Umsatzsteuer-Option, Gewinnermittlung). Seit 2023 sind kleine Anlagen (unter 30 kWp auf Einfamilienhäusern) von der Einkommensteuer befreit — aber nicht automatisch von der Umsatzsteuer. Fehler 4 — Mieter nicht informiert: Wenn du Mieterstrom lieferst, braucht du eine separate Vereinbarung mit jedem Mieter. Das ist Pflicht — nicht optional. Fazit: PV kann sich auf Mietimmobilien lohnen, aber nur mit sorgfältiger Planung. Für Investitionsrechnung: Cashflow-Rechner.


