Mieterauswahl: Welche Unterlagen darf man als Vermieter verlangen?

Die Mieterauswahl ist die wichtigste Entscheidung für jeden Vermieter. Aber: Nicht jede Information die man gerne hätte, darf man verlangen. Der Datenschutz (DSGVO) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzen klare Grenzen.

Was darf der Vermieter verlangen?

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  • Selbstauskunft: Name, Adresse, Beruf, Einkommensverhältnisse — Ja
  • Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen (letzten 3 Monate) — Ja
  • SCHUFA-Auskunft: Kostenpflichtige Selbstauskunft des Mieters — Ja, wenn Mieter freiwillig vorlegt
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Vom Vorvermieter — Ja, wenn Mieter zustimmt
  • Personalausweiskopie: Nur nach Vertragsschluss (für Wohnungsgeberbestätigung)

Was darf der Vermieter NICHT verlangen?

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  • Schwangerschaft oder Familienplanung
  • Nationalität oder Herkunft
  • Religionszugehörigkeit
  • Gesundheitsstatus oder Behinderungen
  • Parteizugehörigkeit
  • Vorstrafen (außer bei konkretem Bezug zur Vermietung)

Bonitätsprüfung: Wie macht man es richtig?

Einfache Checkliste Mieterauswahl: Einkommensnachweis prüfen — Nettogehalt sollte mindestens 3× Kaltmiete sein. SCHUFA — Mieter auf freiwilliger Basis vorlegen lassen. Vorbeschäftigung prüfen — Unbefristetes Arbeitsverhältnis bevorzugen. Vorvermieter anrufen — Manche geben informell Auskunft. Für Mietrecht: Mietrecht Grundlagen.

Mieterauswahl: Was Vermieter prüfen dürfen und müssen

Mieterauswahl: Rechtssichere Bonitätsprüfung

Als Vermieter darf man bestimmte Informationen von Mietinteressenten verlangen — aber nicht alles. Was erlaubt ist: Selbstauskunft mit Name, Adresse, Beruf, Einkommen. SCHUFA-Auskunft (Mietinteressent muss selbst beantragen und vorlegen). Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate. Letzte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters. Was verboten ist (DSGVO + AGG): Familienplanung: Darf nicht gefragt werden. Fragen nach Herkunft, Religion, politischer Überzeugung: Verboten. Fragen nach Krankheiten oder Behinderungen: Verboten. Fragen nach Staatsangehörigkeit bei gleichzeitiger Ablehnung anderer Nationalitäten = Diskriminierung. Was passiert bei verbotenen Fragen: Mieter muss nicht wahrheitsgemäß antworten bei unzulässigen Fragen. Vermieter kann sich schadensersatzpflichtig machen. AGG-Verstoß kann zu Klagen führen. Bonitäts-Checkliste für Vermieter: Nettoeinkommen mindestens 3× Kaltmiete prüfen. SCHUFA ohne Negativeinträge. Vormieter-Referenz einholen. Selbstauskunft vollständig ausgefüllt. Für Mietrecht: Mietrecht Grundlagen.

Mieterauswahl: Praxis-Tipps für Vermieter

Praxis-Tipps für die rechtssichere Mieterauswahl ohne Diskriminierungsrisiko: Neutrale Auswahlkriterien nutzen: Auswahlentscheidung immer auf Bonität und Einkommen basieren — nicht auf persönlichen Eindrücken. Alles dokumentieren: Warum wurde Mieter A abgelehnt? Dokumentation schützt vor AGG-Klagen. Bewerbungsunterlagen aufbewahren bis Mietvertrag rechtskräftig ist. Die Selbstauskunft rechtssicher gestalten: Name, aktuelle Adresse, Beruf, Arbeitgeber, Einkommen — das alles ist erlaubt. Fragen nach Haustieren: Grundsätzlich erlaubt zu fragen, aber Vermieter darf nicht immer ablehnen. Fragen nach Kindern: Indirekt erlaubt (Personenzahl im Haushalt), aber Ablehnung wegen Kinder ist Diskriminierung. SCHUFA-Auskunft richtig bewerten: Negativmerkmale wie offene Forderungen oder Insolvenz sind klare Ausschlusskriterien. Score-Wert allein ist kein Ausschlussgrund. Einkommensnachweis: 3 Monatsabrechnungen oder Kontoauszüge. Selbstständige: 2 Jahresabschlüsse + aktuelle BWA. Fazit: Wer die Mieterauswahl rechtssicher dokumentiert schützt sich vor teuren AGG-Klagen und findet trotzdem den besten Mieter. Für Mietrecht: Mietrecht Grundlagen.