Mieterauswahl: Welche Unterlagen darf man als Vermieter verlangen?
Die Mieterauswahl ist die wichtigste Entscheidung für jeden Vermieter. Aber: Nicht jede Information die man gerne hätte, darf man verlangen. Der Datenschutz (DSGVO) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzen klare Grenzen.
Was darf der Vermieter verlangen?

- Selbstauskunft: Name, Adresse, Beruf, Einkommensverhältnisse — Ja
- Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen (letzten 3 Monate) — Ja
- SCHUFA-Auskunft: Kostenpflichtige Selbstauskunft des Mieters — Ja, wenn Mieter freiwillig vorlegt
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Vom Vorvermieter — Ja, wenn Mieter zustimmt
- Personalausweiskopie: Nur nach Vertragsschluss (für Wohnungsgeberbestätigung)
Was darf der Vermieter NICHT verlangen?

- Schwangerschaft oder Familienplanung
- Nationalität oder Herkunft
- Religionszugehörigkeit
- Gesundheitsstatus oder Behinderungen
- Parteizugehörigkeit
- Vorstrafen (außer bei konkretem Bezug zur Vermietung)
Bonitätsprüfung: Wie macht man es richtig?
Einfache Checkliste Mieterauswahl: Einkommensnachweis prüfen — Nettogehalt sollte mindestens 3× Kaltmiete sein. SCHUFA — Mieter auf freiwilliger Basis vorlegen lassen. Vorbeschäftigung prüfen — Unbefristetes Arbeitsverhältnis bevorzugen. Vorvermieter anrufen — Manche geben informell Auskunft. Für Mietrecht: Mietrecht Grundlagen.