Seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ist der Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung von Immobilien in Deutschland verpflichtend. Wer ihn nicht vorlegt, riskiert Bußgelder bis zu 15.000 €. Was Vermieter und Käufer wissen müssen.
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
- Bei Verkauf der Immobilie: Spätestens bei der Besichtigung vorlegen
- Bei Neuvermietung: Spätestens bei der Besichtigung vorlegen
- In Immobilienanzeigen: Energieklasse und -kennwert angeben
- Für Neubauten: Immer Bedarfsausweis erforderlich
Zwei Arten von Energieausweisen
| Art | Grundlage | Kosten (Ø) | Wann? |
|---|---|---|---|
| Bedarfsausweis | Berechnung auf Basis Gebäudesubstanz | 300–500 € | Neubauten, Gebäude <5 Wohneinheiten (Bau vor 1977) |
| Verbrauchsausweis | Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre | 50–150 € | Meiste Bestandsgebäude ab 5 WE |
Die Energieklassen A+ bis H
Der Energieausweis weist eine Klasse von A+ bis H aus — ähnlich wie bei Haushaltsgeräten:
- A+, A: Sehr effizient — moderne Niedrigenergie- und Passivhäuser
- B, C: Gut — neuere Gebäude nach aktuellem GEG-Standard
- D, E: Durchschnitt — typischer Bestandsbau der 1990er/2000er
- F, G: Schlecht — Sanierungsbedarf deutlich
- H: Sehr schlecht — typisch für unsanierte Altbauten
Warum die Energieklasse für Investoren immer wichtiger wird
Schlechte Energieklassen (F, G, H) haben drei negative Effekte:
- Höhere Nebenkosten für Mieter (schlechtere Vermietbarkeit)
- Zukünftige Sanierungspflichten durch EU-Richtlinien
- Wertverlust beim Verkauf (Käufer kalkulieren Sanierungskosten ein)
Energieausweis ausstellen lassen
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Ausstellern erstellt werden: Energieberater (BAFA-gelistet), Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister mit Qualifikation. Günstige Verbrauchsausweise gibt es bereits ab 50 € — manchmal online für Standardobjekte.
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Der Energieausweis wird in den naechsten Jahren noch wichtiger. Mit den EU-Sanierungspflichten und dem wachsenden Bewusstsein fuer Energiekosten achten Mieter und Kaeufer zunehmend auf die Energieklasse. Vermieter mit Objekten in schlechten Klassen (F, G, H) sollten eine Sanierungsstrategie entwickeln, bevor gesetzliche Pflichten sie dazu zwingen. Wer freiwillig und geplant saniert, hat mehr Spielraum bei Auswahl der Massnahmen und der Finanzierung.
Abschliessend: Wer eine Immobilie kaufen moechte, sollte den Energieausweis ernst nehmen und nicht als buerokratische Formalitaet abtun. Ein schlechter Energiewert bedeutet hohere Nebenkosten fuer Mieter, moegliche Sanierungspflichten und Bewertungsabschlaege beim kuenftigen Verkauf. Wer bei der Lageauswahl gleichzeitig auf einen guten Energiestandard achtet, investiert nachhaltiger und verkauft spaeter einfacher.


