Ein Mietvertrag ist der wichtigste Vertrag im Vermieter-Alltag. Trotzdem nutzen viele Vermieter veraltete Vorlagen mit Klauseln, die vor Gericht unwirksam sind — und im Streitfall nichts gelten. Wir zeigen, was 2026 wirklich reingehört.
Pflichtangaben: Das muss in jeden Mietvertrag
- Vollständige Namen und Adressen beider Parteien
- Genaue Beschreibung der Mietsache (Adresse, Etage, Wohnungsnummer, Keller, Stellplatz)
- Beginn des Mietverhältnisses
- Grundmiete (Kaltmiete) in Euro
- Nebenkostenregelung (Pauschale oder Vorauszahlung mit Abrechnung)
- Kaution (max. 3 Nettokaltmieten, § 551 BGB)
- Unterschriften beider Parteien
Die Mietvertragsarten erklären wir in unserem Ratgeber. Wichtig: Unbefristete Mietverträge (Regelfall) oder befristete (nur mit Begründung, § 575 BGB).
Sinnvolle optionale Klauseln
Schönheitsreparaturen: Nur wirksam, wenn als "bedarfsabhängig" formuliert, nicht als starrer Fristenplan (BGH-Rechtsprechung). Beispiel wirksam: "Der Mieter führt Schönheitsreparaturen nach Bedarf aus." Unwirksam: "Nach 3 Jahren Küche streichen."
Haustierhaltung: Kleintiere (Hamster, Fische) darf der Mieter grundsätzlich ohne Erlaubnis halten. Für Katzen und Hunde: Erlaubnisklausel ist zulässig, aber kein generelles Verbot.
Untervermietung: Vermieter kann Erlaubnis verlangen — aber nicht pauschal verbieten. Bei berechtigtem Interesse des Mieters muss Erlaubnis erteilt werden.
Betrieb von Gewerbe: Vermieten "nur zu Wohnzwecken" ist wirksam — schließt Home-Office aber nicht automatisch aus.
Unwirksame Klauseln — vermeiden!
- Starre Renovierungsfristen (z.B. "alle 5 Jahre streichen")
- Quotenabgeltungsklauseln bei Auszug
- Verbot von Kinderspielzeug im Treppenhaus
- Haftungsausschluss des Vermieters für Mängel
- Kündigungsausschluss länger als 4 Jahre (BGH-Grenze)
Unwirksame Klauseln gelten nicht — aber sie schaden auch nicht aktiv. Das Gesetz springt ersatzweise ein. Dennoch: Für die Rechtssicherheit nur wirksame Klauseln verwenden. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen: Mietrecht-Paragrafen für Vermieter.
Übergabeprotokoll: Unbedingt erstellen!
Das Übergabeprotokoll ist nicht Teil des Mietvertrags — aber genauso wichtig. Dokumentiere bei Einzug: Zählerstand, Zustand jedes Raums, vorhandene Schäden, mitgegebene Schlüssel. Fotos mit Datum. Das schützt dich bei Auszug vor Streit über Schäden.
Miethöhe: Mietpreisbremse beachten
In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Neuvertragsmiete max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen: Neubau nach 2014, umfassend modernisierte Objekte, Vormieter zahlte höher. Prüfe vor Abschluss, ob die geplante Miete zulässig ist. Kaution nach Mietkaution-Regeln korrekt anlegen.
Tipps für Vermieter
- Vorlage des Deutschen Mieterbundes oder Haus & Grund verwenden (aktuell, rechtssicher)
- Anwaltliche Prüfung bei besonderen Klauseln (ca. 100-300 Euro)
- Alle Vereinbarungen schriftlich, nie mündlich
- Vermieter und alle Mieter (auch WG-Mitglieder) unterschreiben lassen


