Wer eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkauft und dabei Gewinn macht, zahlt Spekulationssteuer (§ 23 EStG). Diese kann erheblich sein – und ist oft überraschend für Verkäufer. Hier ist alles, was du wissen musst.

Wann fällt die Spekulationssteuer an?

Die Steuer fällt an, wenn:

  • Zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen (Spekulationsfrist)
  • Die Immobilie nicht selbst genutzt wurde (oder nur im Verkaufsjahr und den 2 Vorjahren)
  • Ein Gewinn erzielt wird

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Sie ist keine Sondersteuer – der Gewinn wird einfach zum normalen Einkommensteuersatz besteuert. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und einem Gewinn von 100.000 € zahlst du also 42.000 € Steuern.

GrenzsteuersatzGewinn 50.000 €Gewinn 100.000 €Gewinn 200.000 €
25 %12.500 €25.000 €50.000 €
35 %17.500 €35.000 €70.000 €
42 %21.000 €42.000 €84.000 €

So vermeidest du die Spekulationssteuer legal

  • 10-Jahres-Frist abwarten: Die einfachste Methode. Verkaufe frühestens 10 Jahre + 1 Tag nach dem Kauf.
  • Selbstnutzung: Wenn du im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt hast, fällt keine Spekulationssteuer an – auch innerhalb der 10 Jahre.
  • Kein Gewinn: Wenn der Verkaufspreis nicht über dem Kaufpreis + Kosten liegt, gibt es keinen steuerpflichtigen Gewinn. Renovierungskosten und Kaufnebenkosten erhöhen die Anschaffungskosten.

So berechnet sich der steuerpflichtige Gewinn

Gewinn = Verkaufspreis − Anschaffungskosten − Verkaufskosten − Werbungskosten

Anschaffungskosten = Kaufpreis + Grunderwerbsteuer + Notar + Makler + Renovierungskosten (die nicht sofort abgesetzt wurden)

Achtung: AfA-Abschreibungen reduzieren die Anschaffungskosten! Wer jahrelang AfA abgesetzt hat, hat einen höheren steuerpflichtigen Gewinn beim Verkauf.

Sonderfälle

  • Scheidung: Kein Gewinn bei Übertragung auf Ex-Partner im Rahmen des Zugewinnausgleichs
  • Erbschaft: Der Beginn der 10-Jahresfrist gilt ab dem Kauf durch den Erblasser – nicht ab Erbschaft
  • Zwangsversteigerung: Auch hier greift § 23 EStG – Frist und Selbstnutzung prüfen

Fazit

Die Spekulationssteuer ist vermeidbar – durch die 10-Jahres-Frist oder durch Selbstnutzung. Plane bei Kapitalanlage-Immobilien immer einen Mindesthorizont von 10 Jahren ein. Unser Spekulationsfrist-Ratgeber erklärt alle Details der Fristberechnung.

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