Haushaltsnahe Dienstleistungen für Vermieter: Steuerliche Abzüge

Als Vermieter hat man zwei verschiedene Wege um Handwerker- und Dienstleistungskosten steuerlich abzusetzen. Der normale Weg über Werbungskosten und der Sonderweg über haushaltsnahe Dienstleistungen. Beide haben unterschiedliche Regeln und sollten optimal genutzt werden.

Weg 1: Werbungskosten bei Vermietung

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • AfA Normgebäude (ab 1925): 2,0 % p.a. über 50 Jahre (Stand: April 2026)
  • AfA Denkmal: 9 % (8 Jahre) + 7 % (4 Jahre) (Stand: April 2026)
  • Spekulationssteuer: entfällt nach 10 Jahren Haltedauer (Stand: April 2026)
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (BY) bis 6,5 % (NRW, BRB) (Stand: April 2026)
  • Werbungskosten pauschal: 1.000 €/Jahr ohne Einzelnachweis (Stand: April 2026)
Haushaltsnahe Dienstleistungen als Vermieter steuerlich absetzen

Alle Kosten die mit der Vermietung zusammenhängen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) absetzbar. Das gilt für: Reparaturen an der vermieteten Immobilie (Rohrverstopfung, Heizungsreparatur). Wartungsverträge (Heizungswartung, Aufzugswartung). Reinigungskosten (Treppenhaus, Außenanlage). Gartenpflege des Gemeinschaftsgartens. Diese Kosten mindern zu 100 % die steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Bei 42 % Steuersatz: Jeder Euro Kosten spart 42 Cent Steuern. Für Steuerdetails: Alle Abzüge.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Weg 2 und Checkliste

Praxis-Tipp

Die 15-%-Regel beachten: Investieren Sie in den ersten 3 Jahren nach Kauf nicht mehr als 15 % des Gebäude-Kaufpreises in Renovierungen, sonst werden die Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten — und Sie verlieren den sofortigen Steuerabzug. Bei Zweifel: Steuerberater fragen.

Weg 2: Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG (nur für selbstgenutzte Immobilien!). Wichtig: Bei vermieteten Immobilien gilt NUR der Werbungskostenweg. Der § 35a EStG (20 % Steuerrabatt auf Handwerkerleistungen bis 6.000 Euro) gilt nur für die eigene Wohnung. Für Vermieter ist das relevant nur für das eigene Zuhause — nicht für die Mietobjekte. Vollständige Werbungskosten-Checkliste für Vermieter: Reparaturen (Sanitär, Elektro, Heizung): Ja, sofort absetzbar. Größere Renovierungen: Je nach Umfang sofort oder über AfA. Hausmeisterkosten: Ja, Werbungskosten. Hausverwaltungskosten: Ja, Werbungskosten. Treppenhaus-Reinigung: Ja, Werbungskosten. Schneeräumung: Ja, Werbungskosten. Gartenpflege (Gemeinschaftsgarten): Ja, Werbungskosten. Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht): Ja, Werbungskosten. Steuertipp: Rechnungen mit Banküberweisung bezahlen — Barzahlung wird nicht anerkannt. Alle Belege 10 Jahre aufbewahren. Für Steuerdetails: Alle Abzüge.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Praxisbeispiele und Rechenbeispiel

Haushaltsnahe Dienstleistungen als Vermieter steuerlich absetzen

Praxisbeispiele für Vermieter was alles absetzbar ist: Beispiel 1 — Kleinvermieter 1 Wohnung: Jährliche Kosten: Heizungswartung 150 Euro. Treppenhaus-Reinigung 600 Euro. Schornsteinfeger 80 Euro. Reparatur Waschmaschinen-Anschluss 200 Euro. Gesamt: 1.030 Euro Werbungskosten. Bei 42 % Steuersatz: 432 Euro Steuerersparnis. Beispiel 2 — 5-Wohnungen-Paket: Hausverwaltung: 3.000 Euro/Jahr. Winterdienst: 800 Euro. Gemeinschaftsantenne: 400 Euro. Gartenpflege: 1.200 Euro. Diverse Reparaturen: 2.500 Euro. Gesamt: 7.900 Euro Werbungskosten. Bei 42 %: 3.318 Euro Steuerersparnis. Kritisch: Barzahlung wird NICHT anerkannt! Immer Banküberweisung nutzen. Alle Rechnungen müssen die Arbeitsleistung getrennt von Materialkosten ausweisen. Nur Arbeitsleistung ist über § 35a absetzbar (bei Eigennutz) — bei Vermietung ist auch Material absetzbar. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre alle Belege aufbewahren. Finanzamt kann bis 4 Jahre rückwirkend prüfen. Für Steuerdetails: Alle Abzüge.

Weitere Steuer-Themen: AfA-Abschreibung | Anlage V Tipps

Steuerliche Optimierung: Chancen und Risiken

VorteileNachteile
✓ AfA senkt Steuerlast jährlich✗ Steuerstundung, keine Steuerfreiheit
✓ Werbungskosten sofort absetzbar✗ Anschaffungsnahe Kosten müssen aktiviert werden
✓ Verluste aus V+V verrechenbar✗ Bei Verkauf: mögliche Steuerfreiheit erst nach 10 J.
✓ Denkmal-AfA bis 12 % p.a.✗ Denkmalschutzauflagen erhöhen Kosten
✓ GbR/GmbH für Steuerstrategie✗ GmbH: höherer Verwaltungsaufwand

AfA-Vergleich: Welche Immobilie bringt mehr Steuerersparnis?

ImmobilientypAfA-SatzLaufzeitSteuervorteil bei 100.000 € Gebäudewert
Normgebäude (Bj. ab 1925)2,0 %/Jahr50 Jahre2.000 €/Jahr × Steuersatz
Älteres Gebäude (Bj. vor 1925)2,5 %/Jahr40 Jahre2.500 €/Jahr × Steuersatz
Denkmal (§ 7i EStG)9 % (8J) + 7 % (4J)12 Jahrebis 9.000 €/Jahr × Steuersatz
Neubau ab 2023 (§ 7b EStG)5 %/Jahr20 Jahre5.000 €/Jahr × Steuersatz

Das Steuerrecht für Vermieter hat sich 2023/24 an mehreren Stellen geändert: Der neue AfA-Satz von 5 % für Neubauimmobilien (§ 7b EStG) macht Neubauten steuerlich wieder attraktiver. Gleichzeitig verschiebt die ökologische Lenkung (GEG 2024, Heizungsgesetz) Sanierungskosten nach vorne — die mit entsprechenden KfW-Förderungen aber gut abgefedert werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Optimierung ja, aber niemals eine schlechte Immobilie aus Steuergründen kaufen.