Haushaltsnahe Dienstleistungen für Vermieter: Steuerliche Abzüge
Als Vermieter hat man zwei verschiedene Wege um Handwerker- und Dienstleistungskosten steuerlich abzusetzen. Der normale Weg über Werbungskosten und der Sonderweg über haushaltsnahe Dienstleistungen. Beide haben unterschiedliche Regeln und sollten optimal genutzt werden.
Weg 1: Werbungskosten bei Vermietung
- AfA Normgebäude (ab 1925): 2,0 % p.a. über 50 Jahre (Stand: April 2026)
- AfA Denkmal: 9 % (8 Jahre) + 7 % (4 Jahre) (Stand: April 2026)
- Spekulationssteuer: entfällt nach 10 Jahren Haltedauer (Stand: April 2026)
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % (BY) bis 6,5 % (NRW, BRB) (Stand: April 2026)
- Werbungskosten pauschal: 1.000 €/Jahr ohne Einzelnachweis (Stand: April 2026)

Alle Kosten die mit der Vermietung zusammenhängen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) absetzbar. Das gilt für: Reparaturen an der vermieteten Immobilie (Rohrverstopfung, Heizungsreparatur). Wartungsverträge (Heizungswartung, Aufzugswartung). Reinigungskosten (Treppenhaus, Außenanlage). Gartenpflege des Gemeinschaftsgartens. Diese Kosten mindern zu 100 % die steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Bei 42 % Steuersatz: Jeder Euro Kosten spart 42 Cent Steuern. Für Steuerdetails: Alle Abzüge.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Weg 2 und Checkliste
Die 15-%-Regel beachten: Investieren Sie in den ersten 3 Jahren nach Kauf nicht mehr als 15 % des Gebäude-Kaufpreises in Renovierungen, sonst werden die Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten — und Sie verlieren den sofortigen Steuerabzug. Bei Zweifel: Steuerberater fragen.
Weg 2: Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG (nur für selbstgenutzte Immobilien!). Wichtig: Bei vermieteten Immobilien gilt NUR der Werbungskostenweg. Der § 35a EStG (20 % Steuerrabatt auf Handwerkerleistungen bis 6.000 Euro) gilt nur für die eigene Wohnung. Für Vermieter ist das relevant nur für das eigene Zuhause — nicht für die Mietobjekte. Vollständige Werbungskosten-Checkliste für Vermieter: Reparaturen (Sanitär, Elektro, Heizung): Ja, sofort absetzbar. Größere Renovierungen: Je nach Umfang sofort oder über AfA. Hausmeisterkosten: Ja, Werbungskosten. Hausverwaltungskosten: Ja, Werbungskosten. Treppenhaus-Reinigung: Ja, Werbungskosten. Schneeräumung: Ja, Werbungskosten. Gartenpflege (Gemeinschaftsgarten): Ja, Werbungskosten. Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht): Ja, Werbungskosten. Steuertipp: Rechnungen mit Banküberweisung bezahlen — Barzahlung wird nicht anerkannt. Alle Belege 10 Jahre aufbewahren. Für Steuerdetails: Alle Abzüge.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Praxisbeispiele und Rechenbeispiel

Praxisbeispiele für Vermieter was alles absetzbar ist: Beispiel 1 — Kleinvermieter 1 Wohnung: Jährliche Kosten: Heizungswartung 150 Euro. Treppenhaus-Reinigung 600 Euro. Schornsteinfeger 80 Euro. Reparatur Waschmaschinen-Anschluss 200 Euro. Gesamt: 1.030 Euro Werbungskosten. Bei 42 % Steuersatz: 432 Euro Steuerersparnis. Beispiel 2 — 5-Wohnungen-Paket: Hausverwaltung: 3.000 Euro/Jahr. Winterdienst: 800 Euro. Gemeinschaftsantenne: 400 Euro. Gartenpflege: 1.200 Euro. Diverse Reparaturen: 2.500 Euro. Gesamt: 7.900 Euro Werbungskosten. Bei 42 %: 3.318 Euro Steuerersparnis. Kritisch: Barzahlung wird NICHT anerkannt! Immer Banküberweisung nutzen. Alle Rechnungen müssen die Arbeitsleistung getrennt von Materialkosten ausweisen. Nur Arbeitsleistung ist über § 35a absetzbar (bei Eigennutz) — bei Vermietung ist auch Material absetzbar. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre alle Belege aufbewahren. Finanzamt kann bis 4 Jahre rückwirkend prüfen. Für Steuerdetails: Alle Abzüge.
Weitere Steuer-Themen: AfA-Abschreibung | Anlage V Tipps
Steuerliche Optimierung: Chancen und Risiken
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| ✓ AfA senkt Steuerlast jährlich | ✗ Steuerstundung, keine Steuerfreiheit |
| ✓ Werbungskosten sofort absetzbar | ✗ Anschaffungsnahe Kosten müssen aktiviert werden |
| ✓ Verluste aus V+V verrechenbar | ✗ Bei Verkauf: mögliche Steuerfreiheit erst nach 10 J. |
| ✓ Denkmal-AfA bis 12 % p.a. | ✗ Denkmalschutzauflagen erhöhen Kosten |
| ✓ GbR/GmbH für Steuerstrategie | ✗ GmbH: höherer Verwaltungsaufwand |
AfA-Vergleich: Welche Immobilie bringt mehr Steuerersparnis?
| Immobilientyp | AfA-Satz | Laufzeit | Steuervorteil bei 100.000 € Gebäudewert |
|---|---|---|---|
| Normgebäude (Bj. ab 1925) | 2,0 %/Jahr | 50 Jahre | 2.000 €/Jahr × Steuersatz |
| Älteres Gebäude (Bj. vor 1925) | 2,5 %/Jahr | 40 Jahre | 2.500 €/Jahr × Steuersatz |
| Denkmal (§ 7i EStG) | 9 % (8J) + 7 % (4J) | 12 Jahre | bis 9.000 €/Jahr × Steuersatz |
| Neubau ab 2023 (§ 7b EStG) | 5 %/Jahr | 20 Jahre | 5.000 €/Jahr × Steuersatz |
Das Steuerrecht für Vermieter hat sich 2023/24 an mehreren Stellen geändert: Der neue AfA-Satz von 5 % für Neubauimmobilien (§ 7b EStG) macht Neubauten steuerlich wieder attraktiver. Gleichzeitig verschiebt die ökologische Lenkung (GEG 2024, Heizungsgesetz) Sanierungskosten nach vorne — die mit entsprechenden KfW-Förderungen aber gut abgefedert werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Optimierung ja, aber niemals eine schlechte Immobilie aus Steuergründen kaufen.


