Der Denkmal-AfA: Das Herzstück des Steuervorteils
- AfA Normgebäude (ab 1925): 2,0 % p.a. über 50 Jahre (Stand: April 2026)
- AfA Denkmal: 9 % (8 Jahre) + 7 % (4 Jahre) (Stand: April 2026)
- Spekulationssteuer: entfällt nach 10 Jahren Haltedauer (Stand: April 2026)
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % (BY) bis 6,5 % (NRW, BRB) (Stand: April 2026)
- Werbungskosten pauschal: 1.000 €/Jahr ohne Einzelnachweis (Stand: April 2026)

Denkmalschutz-Immobilien bieten eine einzigartige Abschreibungsmöglichkeit die normale Immobilien nicht haben: Den § 7i EStG. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie kauft und saniert, kann die Sanierungskosten über 8 Jahre zu je 9 % abschreiben (also 72 % in 8 Jahren), danach 4 Jahre zu je 7 % (weitere 28 %). Das ist eine vollständige Abschreibung der Sanierungskosten in 12 Jahren — ein massiver Steuervorteil.
Beispiel: Du kaufst eine Altbauwohnung für 200.000 Euro (Gebäudeanteil 130.000 Euro) und sanierst für 150.000 Euro. Normale AfA auf 130.000 Euro: 2 % = 2.600 Euro/Jahr. Denkmal-AfA auf 150.000 Euro Sanierungskosten: 9 % = 13.500 Euro/Jahr in den ersten 8 Jahren. Gesamtabschreibung: bis zu 16.100 Euro/Jahr — das spart je nach Steuersatz 6.000–7.000 Euro Steuern pro Jahr.
Die Fallstricke des Denkmal-Investments
Die 15-%-Regel beachten: Investieren Sie in den ersten 3 Jahren nach Kauf nicht mehr als 15 % des Gebäude-Kaufpreises in Renovierungen, sonst werden die Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten — und Sie verlieren den sofortigen Steuerabzug. Bei Zweifel: Steuerberater fragen.
Fallstrick 1: Genehmigungsauflagen. Denkmalschutz-Behörden haben weitreichende Mitspracherechte bei Sanierungen. Fenster, Türen, Fassaden — alles muss historisch korrekt sein. Das macht Sanierungen 30–60 % teurer als bei normalen Altbauten. Fallstrick 2: Sanierungskosten laufen über. Prüfe alte Gebäude immer mit einem Bausachverständigen — versteckte Schäden (Leitungen, Statik, Schadstoffe) können die Kalkulation sprengen. Fallstrick 3: Steuervorteil setzt Steuer voraus. Wer niedrige Einkommen hat, profitiert wenig vom Steuervorteil. Die größten Gewinne machen Investoren mit hohem Grenzsteuersatz (42–45 %). Mehr: Denkmalschutz-Steuervorteil erklärt.
Denkmal-Investment: Der Prozess Schritt für Schritt

Wenn du in ein Denkmalinvestment einsteigen willst: Schritt 1 — Objekt und Genehmigung klären. Ist das Objekt tatsächlich unter Denkmalschutz? Lass dir die Denkmalliste-Eintragung zeigen. Schritt 2 — Sanierungskonzept mit Denkmalschutzbehörde abstimmen. Vor dem Kauf sollte geklärt sein welche Sanierungen genehmigungsfähig sind und was die Behörde verlangt. Überraschungen nach dem Kauf sind teuer. Schritt 3 — Baukosten realistisch kalkulieren. Lass einen erfahrenen Bausachverständiger die Kosten schätzen — Denkmal-Sanierungen sind oft 40–70 % teurer als normale Sanierungen. Schritt 4 — Steuerlichen Vorteil mit Steuerberater berechnen. Der Vorteil hängt von deinem Grenzsteuersatz ab — ohne diese Berechnung weißt du nicht ob das Denkmal-Investment für dich rechnet. Schritt 5 — Finanzierung klären: Banken finanzieren Denkmalinvestments — aber oft nur wenn die Genehmigungen und ein solides Sanierungskonzept vorliegen. Mehr: Denkmalschutz als Kapitalanlage.
Weitere Steuer-Themen: AfA-Abschreibung | Alle Steuer-Abzüge | Anlage V Tipps
Steuerliche Optimierung: Chancen und Risiken
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| ✓ AfA senkt Steuerlast jährlich | ✗ Steuerstundung, keine Steuerfreiheit |
| ✓ Werbungskosten sofort absetzbar | ✗ Anschaffungsnahe Kosten müssen aktiviert werden |
| ✓ Verluste aus V+V verrechenbar | ✗ Bei Verkauf: mögliche Steuerfreiheit erst nach 10 J. |
| ✓ Denkmal-AfA bis 12 % p.a. | ✗ Denkmalschutzauflagen erhöhen Kosten |
| ✓ GbR/GmbH für Steuerstrategie | ✗ GmbH: höherer Verwaltungsaufwand |
AfA-Vergleich: Welche Immobilie bringt mehr Steuerersparnis?
| Immobilientyp | AfA-Satz | Laufzeit | Steuervorteil bei 100.000 € Gebäudewert |
|---|---|---|---|
| Normgebäude (Bj. ab 1925) | 2,0 %/Jahr | 50 Jahre | 2.000 €/Jahr × Steuersatz |
| Älteres Gebäude (Bj. vor 1925) | 2,5 %/Jahr | 40 Jahre | 2.500 €/Jahr × Steuersatz |
| Denkmal (§ 7i EStG) | 9 % (8J) + 7 % (4J) | 12 Jahre | bis 9.000 €/Jahr × Steuersatz |
| Neubau ab 2023 (§ 7b EStG) | 5 %/Jahr | 20 Jahre | 5.000 €/Jahr × Steuersatz |
Das Steuerrecht für Vermieter hat sich 2023/24 an mehreren Stellen geändert: Der neue AfA-Satz von 5 % für Neubauimmobilien (§ 7b EStG) macht Neubauten steuerlich wieder attraktiver. Gleichzeitig verschiebt die ökologische Lenkung (GEG 2024, Heizungsgesetz) Sanierungskosten nach vorne — die mit entsprechenden KfW-Förderungen aber gut abgefedert werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Optimierung ja, aber niemals eine schlechte Immobilie aus Steuergründen kaufen.


