Ordentliche Kündigung durch den Vermieter: Voraussetzungen

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • Mietpreisbremse: max. 10 % über Mietspiegel bei Neuvermietung (Stand: April 2026)
  • Kappungsgrenze Mieterhöhung: 20 % in 3 Jahren (ggf. 15 %) (Stand: April 2026)
  • Mietkaution: max. 3 Nettokaltmieten (Stand: April 2026)
  • Kündigungsfrist Vermieter (> 8 J.): 9 Monate (Stand: April 2026)
  • Betriebskostenabrechnung: spätestens 12 Monate nach Periode (Stand: April 2026)
Mietrecht Kündigung: Alle Fälle für Vermieter und Mieter erklärt

Als Vermieter kannst du einem Mieter nur aus berechtigtem Interesse kündigen (§ 573 BGB). Die drei anerkannten Gründe: 1. Pflichtverletzung des Mieters: Mehrfache unpünktliche Mietzahlung, erhebliche Störung des Hausfriedens, unerlaubte Untervermietung, erhebliche Beschädigung der Mietsache. Wichtig: Mindestens eine Abmahnung muss vorausgegangen sein (außer bei besonders schwerwiegenden Fällen). 2. Eigenbedarf: Vermieter oder Familienangehörige (enge Verwandte) benötigen die Wohnung für eigenen Wohnbedarf. Begründung muss konkret und nachvollziehbar sein – nicht als Vorwand. 3. Wirtschaftliche Verwertung: Wenn Weitervermieten die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks erheblich erschwert. Sehr eng ausgelegt von Gerichten. Kündigungsfristen: Bis 5 Jahre Mietverhältnis: 3 Monate. 5–8 Jahre: 6 Monate. Über 8 Jahre: 9 Monate.

Fristlose Kündigung: Wann ist das möglich?

Mietrecht Kündigung: Alle Fälle für Vermieter und Mieter erklärt
Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie den Wohnungszustand bei Einzug lückenlos mit Fotos und einem unterschriebenen Übergabeprotokoll. Im Streitfall gilt: Wer keinen Beweis hat, trägt das Risiko. Normale Abnutzung (Kratzer, verblasste Tapeten) zahlt grundsätzlich der Vermieter — nicht der Mieter.

Eine fristlose Kündigung (§ 543 BGB) ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich: Mietrückstand: Wenn Mieter 2 Monatsmieten in Folge schuldet ODER über einen Zeitraum von 2 Jahren insgesamt mehr als 2 Monatsmieten aufgelaufen sind. Erhebliche Störung des Hausfriedens: Körperliche Angriffe, wiederholte extreme Ruhestörungen, Bedrohungen. Unbefugte Gebrauchsüberlassung: Wohnung unerlaubt an Dritte überlassen (Untermiete ohne Genehmigung). Wichtig: Bei Zahlungsrückstand kann der Mieter die fristlose Kündigung abwenden indem er innerhalb von 2 Monaten nach Räumungsklage alles zahlt (§ 569 Abs. 3 BGB). Daher: Fristlose Kündigung immer mit gleichzeitiger ordentlicher Kündigung kombinieren. Für Mietrecht-Grundlagen: Mietrecht Grundlagen 2026.

Kündigung durch den Mieter: Was Vermieter wissen müssen

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Auch Mieter können kündigen – und das oft schneller als Vermieter. Ordentliche Kündigung durch Mieter: Immer mit 3 Monaten Frist zum Ende eines Kalendermonats möglich (§ 573c BGB) – unabhängig von der Mietdauer. Sonderkündigungsrecht des Mieters: Bei Mieterhöhungsverlangen (§ 558 BGB): Mieter kann innerhalb von 2 Monaten sonderkündigen. Bei Modernisierungsankündigung: Sonderkündigungsrecht zum Ende des Ankündigungsmonats. Bei Eigenbedarfskündigung: Mieter hat kein Widerspruchsrecht, aber Härteparagraph (§ 574 BGB). Fristlose Kündigung durch Mieter: Schwerwiegende Mängel (Schimmel, Heizungsausfall über längere Zeit) die der Vermieter nicht behebt. Erhebliche Gesundheitsgefährdung. Tipp: Als Vermieter solltest du auf Kündigungsschreiben des Mieters sofort reagieren und den Zustand der Wohnung dokumentieren. Beginne die Neuvermarktung sofort nach Kündigung. Für Rendite trotz Leerstand planen: Cashflow-Rechner.

Weitere Mietrecht-Themen: Eigenbedarf kündigen | Nebenkostenabrechnung

Mieter korrekt auswählen — der Prozess

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  1. Schritt 1: Exposé schalten: Zielgruppe definieren (Familien, Singles, Studenten)
  2. Schritt 2: Bewerbungsunterlagen anfordern: Schufa, Einkommensnachweise (3 Monate), ggf. Bürgschaft
  3. Schritt 3: Bonitätsprüfung durchführen: Einkommen mindestens 3× Kaltmiete
  4. Schritt 4: Übergabeprotokoll lückenlos erstellen: Fotos + Unterschrift beider Parteien
  5. Schritt 5: Mietvertrag rechtssicher gestalten: aktuelles Muster von Vermieterverbänden nutzen

Mieterhöhungs-Optionen im Überblick

MethodeMaximale ErhöhungVoraussetzung
Vergleichsmiete (§ 558 BGB)20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze)Mietspiegel/Vergleichswohnungen
Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)8 % der Modernisierungskosten p.a.Ankündigung 3 Monate vorher
Staffelmiete (§ 557a BGB)Frei vereinbar, aber Mietpreisbremse beachtenSchriftliche Vereinbarung
Indexmiete (§ 557b BGB)Gekoppelt an VerbraucherpreisindexSchriftliche Vereinbarung

Kündigungsfristen — was gilt wann?

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KündigungsgrundGesetzliche GrundlageFrist
Mieter (ordentlich)§ 573c BGBImmer 3 Monate
Vermieter: Wohndauer < 5 Jahre§ 573c BGB3 Monate
Vermieter: Wohndauer 5–8 Jahre§ 573c BGB6 Monate
Vermieter: Wohndauer > 8 Jahre§ 573c BGB9 Monate
Eigenbedarf§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGBWie oben, benötigt Begründung
Zahlungsverzug (fristlos)§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGBSofort (bei 2 Monatsmieten Rückstand)
BGH-Urteil zur Eigenbedarfskündigung

Der BGH (Az. VIII ZR 127/17) hat klargestellt: Eine vorgäustäuschte Eigenbedarfskündigung verpflichtet den Vermieter zu Schadensersatz. Der Mieter hat Anspruch auf alle zusätzlichen Umzugs- und Wohnkosten. Eigenbedarf muss konkret und nachweisbar sein — abstrakte Pläne genügen nicht.

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter stark — aber Vermieter haben bei korrekter Vorgehensweise deutlich mehr Rechte als oft gedacht. Die WEG-Reform 2020 hat Modernisierungen einfacher gemacht. Die Mietpreisbremse bleibt 2026 in den meisten Ballungsräumen aktiv. Der größte Fehler vieler Vermieter: unzureichende Dokumentation. Wer Einzugsprotokoll, Bonitätsprüfung und Mietvertrag korrekt aufsetzt, hat im Streitfall fast immer die besseren Karten.