Grundlegende Vermieter-Pflichten: Was du gesetzlich schuldest
- Mietpreisbremse: max. 10 % über Mietspiegel bei Neuvermietung (Stand: April 2026)
- Kappungsgrenze Mieterhöhung: 20 % in 3 Jahren (ggf. 15 %) (Stand: April 2026)
- Mietkaution: max. 3 Nettokaltmieten (Stand: April 2026)
- Kündigungsfrist Vermieter (> 8 J.): 9 Monate (Stand: April 2026)
- Betriebskostenabrechnung: spätestens 12 Monate nach Periode (Stand: April 2026)

Als Vermieter bist du nach § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Konkret bedeutet das: Wohnung bei Übergabe in vertragsgemäßem Zustand (sauber, funktionstüchtig, keine wesentlichen Mängel). Heizungsanlage funktioniert (Temperaturen: mind. 20–22 °C tagsüber, 18 °C nachts in der Heizperiode Oktober–April). Warmwasserversorgung durchgehend sichergestellt. Treppenhausbeleuchtung, Klingel, Briefkasten funktionieren. Mängel müssen innerhalb angemessener Frist (meist 1–2 Wochen bei normalen Mängeln, sofort bei Notfällen wie Wasserrohrbruch) beseitigt werden.
Checkliste: Laufende Pflichten als Vermieter
Dokumentieren Sie den Wohnungszustand bei Einzug lückenlos mit Fotos und einem unterschriebenen Übergabeprotokoll. Im Streitfall gilt: Wer keinen Beweis hat, trägt das Risiko. Normale Abnutzung (Kratzer, verblasste Tapeten) zahlt grundsätzlich der Vermieter — nicht der Mieter.
Jährliche Betriebskostenabrechnung: Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 BGB). Später = Anspruch verfallen. Rauchmelderprüfung: Je nach Bundesland jährlich oder alle 2 Jahre. In den meisten Bundesländern Pflicht des Vermieters. Heizung warten: Jährliche Heizungswartung empfohlen und oft vertraglich vereinbart. Schornsteinfegergebühren: Über Betriebskosten umlegen wenn im Vertrag vereinbart. Wohngebäudeversicherung: Pflicht nicht gesetzlich, aber bankseits bei Finanzierung und de-facto als Mindestschutz. Auf Aktualität prüfen (Unterversicherung vermeiden). Energieausweis: Bei Neuvermietung oder Verkauf zwingend vorzeigen. Begehungspflicht: Zugang zur Wohnung nur mit 24 Stunden Vorankündigung (Ausnahme: Notfall). Für Cashflow-Überblick nach Kosten: Cashflow-Rechner.
Schönheitsreparaturen, Modernisierung und was Mieter nicht dürfen

Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren): Nur wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart trägt der Mieter die Kosten. Starre Fristen (z.B. "alle 3 Jahre Küche streichen") sind unwirksam. Nur flexible Klauseln ("bei Bedarf") sind rechtssicher. Modernisierung durch den Vermieter: Du darfst modernisieren (Energieeinsparung, Wohnwertverbesserung) nach Ankündigung mit 3 Monaten Vorlauf. Danach: Mieterhöhung um 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr möglich – aber Kappungsgrenze beachten (max. 3 Euro/m² in 6 Jahren). Was Mieter nicht dürfen: Tiere ohne Erlaubnis halten (große Tiere). Untervermieten ohne Zustimmung. Bauliche Veränderungen ohne Genehmigung. Lärm nach 22:00 Uhr wiederholt. Wohnung über längere Zeit unbeheizt lassen (Schimmelgefahr). Als Vermieter musst du bei Verstößen schriftlich abmahnen bevor du kündigen kannst. Für Mietrecht-Details: Mietrecht Grundlagen 2026.
