Mietkaution anlegen: Pflichten des Vermieters

Die Mietkaution schützt den Vermieter vor Schäden und Mietrückständen -- aber das Geld gehört weiterhin dem Mieter. Als Vermieter hast du klare gesetzliche Pflichten wie du mit der Kaution umgehst.

Kautionshöhe und gesetzliche Grenzen

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • Mietpreisbremse: max. 10 % über Mietspiegel bei Neuvermietung (Stand: April 2026)
  • Kappungsgrenze Mieterhöhung: 20 % in 3 Jahren (ggf. 15 %) (Stand: April 2026)
  • Mietkaution: max. 3 Nettokaltmieten (Stand: April 2026)
  • Kündigungsfrist Vermieter (> 8 J.): 9 Monate (Stand: April 2026)
  • Betriebskostenabrechnung: spätestens 12 Monate nach Periode (Stand: April 2026)
Mietkaution anlegen: Pflichten des Vermieters und rechtssichere Praxis

Maximale Kautionshöhe: 3 Nettokaltmieten. Das ist eine gesetzliche Obergrenze (§ 551 BGB) -- höhere Kautionen sind unwirksam. Die Kaution kann in bis zu 3 monatlichen Raten gezahlt werden (erste Rate bei Einzug). Übliche Kautionshöhe in der Praxis: 2–3 Nettokaltmieten.

Pflicht zur insolvenzfesten Anlage

Mietkaution anlegen: Pflichten des Vermieters und rechtssichere Praxis
Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie den Wohnungszustand bei Einzug lückenlos mit Fotos und einem unterschriebenen Übergabeprotokoll. Im Streitfall gilt: Wer keinen Beweis hat, trägt das Risiko. Normale Abnutzung (Kratzer, verblasste Tapeten) zahlt grundsätzlich der Vermieter — nicht der Mieter.

Als Vermieter MUSST du die Kaution vom eigenen Vermögen getrennt anlegen -- auf einem extra Kautionskonto. Das bedeutet: Separates Bankkonto (oft "Mietkautionskonto" oder "Treuhandkonto") im Namen des Vermieters mit Vermerk "Kaution [Mieter]". Das Geld muss verzinslich angelegt werden (Zinsen stehen dem Mieter zu). Wichtigste Konsequenz der Trennung: Bei deiner persönlichen Insolvenz ist die Kaution nicht Teil deiner Insolvenzmasse -- der Mieter bekommt sein Geld zurück.

Was bei Auszug mit der Kaution passiert

Mietkaution anlegen: Pflichten des Vermieters und rechtssichere Praxis

Nach dem Auszug hast du Anspruch auf die Kaution für: Mietrückstände. Schäden über normale Abnutzung hinaus. Noch nicht abgerechnete Betriebskosten. Frist für die Abrechnung: Nach neuerer BGH-Rechtsprechung maximal 6 Monate nach Auszug. Dann muss entweder abgerechnet oder zurückgezahlt werden. Praxis-Tipp: Zahle Kaution nicht sofort zurück bevor alle Betriebskosten abgerechnet sind -- behalte einen angemessenen Teil als Sicherheit zurück. Mehr zu Auszug: Übergabe-Protokoll.

Mietkaution: Häufige Fehler und Rechtsfragen

Mietkaution anlegen: Pflichten des Vermieters und rechtssichere Praxis

Diese Fehler machen Vermieter häufig bei der Kaution und kosten sie bares Geld: Fehler 1 -- Kaution nicht getrennt anlegen: Wenn du die Kaution auf deinem eigenen Konto behältst, verlierst du bei deiner Insolvenz das Geld -- und der Mieter kann Schadensersatz von dir fordern. Fehler 2 -- Keine Zinsen gutschreiben: Die Zinsen aus dem Kautionskonto gehören dem Mieter. Viele Vermieter vergessen das bei der Rückzahlung. Fehler 3 -- Kaution einbehalten ohne Abrechnung: Du darfst die Kaution nicht einfach einbehalten. Du musst konkret aufschlüsseln wofür (Mietschuld X Euro, Schaden Y Euro). Fehler 4 -- Zu lange einbehalten: Nach der BGH-Rechtsprechung sind mehr als 6 Monate ohne Abrechnung problematisch -- dann kann der Mieter Verzugszinsen verlangen. Rechtlich abgesichert: Nutze immer ein Kautionskonto und führe bei Auszug eine schriftliche Abrechnung. Mehr: Mietrecht-Grundlagen für Vermieter.

Mieter korrekt auswählen — der Prozess

  1. Schritt 1: Exposé schalten: Zielgruppe definieren (Familien, Singles, Studenten)
  2. Schritt 2: Bewerbungsunterlagen anfordern: Schufa, Einkommensnachweise (3 Monate), ggf. Bürgschaft
  3. Schritt 3: Bonitätsprüfung durchführen: Einkommen mindestens 3× Kaltmiete
  4. Schritt 4: Übergabeprotokoll lückenlos erstellen: Fotos + Unterschrift beider Parteien
  5. Schritt 5: Mietvertrag rechtssicher gestalten: aktuelles Muster von Vermieterverbänden nutzen

Mieterhöhungs-Optionen im Überblick

Mietkaution anlegen: Pflichten des Vermieters und rechtssichere Praxis
MethodeMaximale ErhöhungVoraussetzung
Vergleichsmiete (§ 558 BGB)20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze)Mietspiegel/Vergleichswohnungen
Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)8 % der Modernisierungskosten p.a.Ankündigung 3 Monate vorher
Staffelmiete (§ 557a BGB)Frei vereinbar, aber Mietpreisbremse beachtenSchriftliche Vereinbarung
Indexmiete (§ 557b BGB)Gekoppelt an VerbraucherpreisindexSchriftliche Vereinbarung

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter stark — aber Vermieter haben bei korrekter Vorgehensweise deutlich mehr Rechte als oft gedacht. Die WEG-Reform 2020 hat Modernisierungen einfacher gemacht. Die Mietpreisbremse bleibt 2026 in den meisten Ballungsräumen aktiv. Der größte Fehler vieler Vermieter: unzureichende Dokumentation. Wer Einzugsprotokoll, Bonitätsprüfung und Mietvertrag korrekt aufsetzt, hat im Streitfall fast immer die besseren Karten.