Mietkaution anlegen: Pflichten des Vermieters
Die Mietkaution schützt den Vermieter vor Schäden und Mietrückständen -- aber das Geld gehört weiterhin dem Mieter. Als Vermieter hast du klare gesetzliche Pflichten wie du mit der Kaution umgehst.
Kautionshöhe und gesetzliche Grenzen
- Mietpreisbremse: max. 10 % über Mietspiegel bei Neuvermietung (Stand: April 2026)
- Kappungsgrenze Mieterhöhung: 20 % in 3 Jahren (ggf. 15 %) (Stand: April 2026)
- Mietkaution: max. 3 Nettokaltmieten (Stand: April 2026)
- Kündigungsfrist Vermieter (> 8 J.): 9 Monate (Stand: April 2026)
- Betriebskostenabrechnung: spätestens 12 Monate nach Periode (Stand: April 2026)

Maximale Kautionshöhe: 3 Nettokaltmieten. Das ist eine gesetzliche Obergrenze (§ 551 BGB) -- höhere Kautionen sind unwirksam. Die Kaution kann in bis zu 3 monatlichen Raten gezahlt werden (erste Rate bei Einzug). Übliche Kautionshöhe in der Praxis: 2–3 Nettokaltmieten.
Pflicht zur insolvenzfesten Anlage
Dokumentieren Sie den Wohnungszustand bei Einzug lückenlos mit Fotos und einem unterschriebenen Übergabeprotokoll. Im Streitfall gilt: Wer keinen Beweis hat, trägt das Risiko. Normale Abnutzung (Kratzer, verblasste Tapeten) zahlt grundsätzlich der Vermieter — nicht der Mieter.
Als Vermieter MUSST du die Kaution vom eigenen Vermögen getrennt anlegen -- auf einem extra Kautionskonto. Das bedeutet: Separates Bankkonto (oft "Mietkautionskonto" oder "Treuhandkonto") im Namen des Vermieters mit Vermerk "Kaution [Mieter]". Das Geld muss verzinslich angelegt werden (Zinsen stehen dem Mieter zu). Wichtigste Konsequenz der Trennung: Bei deiner persönlichen Insolvenz ist die Kaution nicht Teil deiner Insolvenzmasse -- der Mieter bekommt sein Geld zurück.
Was bei Auszug mit der Kaution passiert

Nach dem Auszug hast du Anspruch auf die Kaution für: Mietrückstände. Schäden über normale Abnutzung hinaus. Noch nicht abgerechnete Betriebskosten. Frist für die Abrechnung: Nach neuerer BGH-Rechtsprechung maximal 6 Monate nach Auszug. Dann muss entweder abgerechnet oder zurückgezahlt werden. Praxis-Tipp: Zahle Kaution nicht sofort zurück bevor alle Betriebskosten abgerechnet sind -- behalte einen angemessenen Teil als Sicherheit zurück. Mehr zu Auszug: Übergabe-Protokoll.
Mietkaution: Häufige Fehler und Rechtsfragen
Diese Fehler machen Vermieter häufig bei der Kaution und kosten sie bares Geld: Fehler 1 -- Kaution nicht getrennt anlegen: Wenn du die Kaution auf deinem eigenen Konto behältst, verlierst du bei deiner Insolvenz das Geld -- und der Mieter kann Schadensersatz von dir fordern. Fehler 2 -- Keine Zinsen gutschreiben: Die Zinsen aus dem Kautionskonto gehören dem Mieter. Viele Vermieter vergessen das bei der Rückzahlung. Fehler 3 -- Kaution einbehalten ohne Abrechnung: Du darfst die Kaution nicht einfach einbehalten. Du musst konkret aufschlüsseln wofür (Mietschuld X Euro, Schaden Y Euro). Fehler 4 -- Zu lange einbehalten: Nach der BGH-Rechtsprechung sind mehr als 6 Monate ohne Abrechnung problematisch -- dann kann der Mieter Verzugszinsen verlangen. Rechtlich abgesichert: Nutze immer ein Kautionskonto und führe bei Auszug eine schriftliche Abrechnung. Mehr: Mietrecht-Grundlagen für Vermieter.
Mieter korrekt auswählen — der Prozess
- Schritt 1: Exposé schalten: Zielgruppe definieren (Familien, Singles, Studenten)
- Schritt 2: Bewerbungsunterlagen anfordern: Schufa, Einkommensnachweise (3 Monate), ggf. Bürgschaft
- Schritt 3: Bonitätsprüfung durchführen: Einkommen mindestens 3× Kaltmiete
- Schritt 4: Übergabeprotokoll lückenlos erstellen: Fotos + Unterschrift beider Parteien
- Schritt 5: Mietvertrag rechtssicher gestalten: aktuelles Muster von Vermieterverbänden nutzen
Mieterhöhungs-Optionen im Überblick
| Methode | Maximale Erhöhung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Vergleichsmiete (§ 558 BGB) | 20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze) | Mietspiegel/Vergleichswohnungen |
| Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) | 8 % der Modernisierungskosten p.a. | Ankündigung 3 Monate vorher |
| Staffelmiete (§ 557a BGB) | Frei vereinbar, aber Mietpreisbremse beachten | Schriftliche Vereinbarung |
| Indexmiete (§ 557b BGB) | Gekoppelt an Verbraucherpreisindex | Schriftliche Vereinbarung |
Das deutsche Mietrecht schützt Mieter stark — aber Vermieter haben bei korrekter Vorgehensweise deutlich mehr Rechte als oft gedacht. Die WEG-Reform 2020 hat Modernisierungen einfacher gemacht. Die Mietpreisbremse bleibt 2026 in den meisten Ballungsräumen aktiv. Der größte Fehler vieler Vermieter: unzureichende Dokumentation. Wer Einzugsprotokoll, Bonitätsprüfung und Mietvertrag korrekt aufsetzt, hat im Streitfall fast immer die besseren Karten.




